Wir gegen Corona – St. Margareten testet!

In unserer Gemeinde finden die Testungen an folgenden Tagen statt:

  • Samstag, 12. Dez. 2020, 8.00 – 18.00 Uhr
  • Sonntag, 13. Dez. 2020, 8.00 – 18.00 Uhr
  • Ort: Volksschule St. Margareten i.R. (in der Mensa)

Anmeldung

Direkt über österreich-testet.at oder vor Ort registrieren lassen.

Wir haben die FAQ´s des Landes Kärnten zusammengefasst:

ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Alle BürgerInnen aus St. Margareten im Rosental können sich dabei KOSTENLOS testen lassen, ebenso Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Speziell Kinder sollten getestet werden, da sie oftmals das Virus symptomfrei in sich tragen und andere Personen infizieren können.
Alle die in den letzten drei Monaten bereits positiv getestet worden sind, sollten nicht an den Massentests teilnehmen.

ACHTUNG: Kranke Personen, Personen mit grippeähnlichen Symptomen dürfen nicht zur Testung kommen. Diese rufen bitte bei der Hotline 1450 an. Personen in Quarantäne können ebenfalls nicht teilnehmen.

ANMELDUNG
Unter österreich-testet.at anmelden.
Nach der Anmeldung kommt man zu einem Laufzettel und ein Datenschutzerklärungsformular, welches ausgedruckt, ausgefüllt und zur Teststation mitgebracht werden muss. Füllen Sie das Testformular bitte im Vorfeld aus, um Menschenansammlungen sowie lange Wartezeiten im Testlokal zu vermeiden.

Telefonkontakt(e) und/oder E-Mail-Adresse angeben ist wichtig für die Mitteilung des Testergebnisses. Es kann auch eine Festnetznummer oder Kontaktdaten einer vertrauten Person bekanntgegeben werden.

WICHTIG: Bitte nehmen Sie unbedingt den Laufzettel, das Datenschutzerklärungsformular und einen amtlich gültigen Lichtbildausweis sowie die E-Card zur Testung mit.

TESTSTATION
Es wird in allen Teststationen besonders auf die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen vor Ort geachtet, damit sich die Testpersonen nicht mit dem Coronavirus anstecken können.
Konkret wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen geachtet. Es werden Desinfektionsspender bereitstehen und ein eingeteiltes Ordnungspersonal weist auf den Mindest-Sicherheitsabstand, auf das Tragen eines entsprechenden Mund-Nasen-Schutzes, als auch auf eine verpflichtende Händedesinfektion hin. Außerdem wird es entsprechende BesucherInnenstromregelungen mittels Beschilderung sowie Bodenmarkierungen und Lüftungskonzepte geben.
Bitte helfen auch Sie mit, Menschenansammlungen zu vermeiden, indem Sie bereits vorab das Testformular und die datenschutzrechtliche Einwilligung zuhause ausfüllen und mitbringen – so können auch lange Wartezeiten vermieden wenden.
Das mitarbeitende Personal wird jeden Tag vor Testbeginn getestet.

INFORMATIONEN ZUM TEST
Es wird ein Antigen-Schnelltest durchgeführt, nach derzeitigen Informationen der Firma Siemens. Das ist ein Nasen-Rachen-Abstrich, der das Vorhandensein des Virus nachweisen kann und innerhalb kurzer Zeit ein Ergebnis liefert. Der Test birgt keinerlei Gefahr für die Gesundheit. Der Abstrich wird mit einem Wattestieltupfer durchgeführt und ist nicht schmerzhaft, kann jedoch als unangenehm empfunden werden. Der Testprozess dauert nur ein paar Minuten. Die Testung selber wenige Sekunden. Die Auswertung der Probe dauert ca. 15 Minuten bis zu einem positiven oder negativen Testergebnis. Die Proben werden nach der Auswertung entsorgt.

Die Tests werden ausschließlich durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt!

Der Test ist CE-zertifiziert und weißt folgende Leistungsmerkmale auf:

Sensitivität: 96,72%
Spezifität: 99,22%
Genauigkeit: 98,74%

ABLAUF IM TESTLOKAL
1.) Sie kommen mit dem ausgefüllten und ausgedruckten Testformular der unterzeichnete datenschutzrechtliche Einwilligung und einen amtlichen Lichtbildausweis sowie der E-Card zum Testlokal. Am Zettel ist ein Strichcode, mit dem Sie sich registrieren können.

2.) Die BesucherInnenströme werden vor Ort mittels Beschilderung und Bodenmarkierungen geleitet. Bitte halten Sie Abstand und tragen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz.

3.) Sie sind an der Reihe und übergeben dem Verwaltungspersonal ihr ausgefülltes Testformular sowie die unterzeichnete datenschutzrechtliche Einwilligung und legen einen amtlich gültigen Lichtbildausweis vor.

4.) Ihr persönliches Identifikationsetikett wird vom Verwaltungspersonal nach der Registrierung auf das Testformular aufgeklebt bzw. ein zweites Etikett angehängt.

5.) Bei der nächsten Station wird ein Antigen-Testabstrich entnommen.

6.) Es wird das zweite Identifikationsetikett auf dem Testabstrich angebracht – so kann der Testabstrich mit Ihrem Testformular „verbunden“ werden.

7.) Bitte verlassen Sie umgehend das Testlokal und entnehmen Sie ein aufliegendes Informationsblatt. In diesem werden Sie über die weitere Vorgehensweise informiert.

8.) Sie werden in Kürze per SMS, E-Mail oder Festnetznummer – je nachdem, welche Kontaktdaten Sie angegeben haben – über Ihr Antigen-Schnelltestergebnis informiert.

9.) Bei einem positiven Antigen-Schnelltestergebnis müssen Sie dieses mit einem PCR-Test überprüfen lassen. Bitte sondern Sie sich bereits ab (mit Ausnahme der Fahrt zur Screeningstation). Dazu erhalten Sie in weiterer Folge automatisch eine Benachrichtigung an die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten von der 1450, Leitstelle Kärnten. Mit den übermittelten Zugangsdaten sind Sie zur Einfahrt in eine Screeningstraße in Kärnten berechtigt.

TESTERGEBNIS
Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests wird per SMS, E-Mail oder Festnetznummer mitgeteilt. Nach dem Test erhalten Sie ein Informationsblatt, das vor Ort aufgelegt ist.

NEGATIVES TESTERGEBNIS
Wenn das Testergebnis negativ ist halten Sie auf jeden Fall weiterhin die Vorsorgemaßnahmen ein: Mund-Nasen-Schutz tragen, Abstand halten und soziale Kontakt einschränken.
Bei Auftreten von Symptomen wenden Sie sich bitte an die 1450 oder telefonisch an Ihre/Ihren Hausärztin/Hausarzt.

POSITIVES TESTERGEBNIS
Sie werden von einer befugten Person einer Behörde mündlich, meist via Telefon, abgesondert und die umgehende Isolation ist notwendig. Folgend muss Ihr Ergebnis des Antigen-Schnelltests mittels eines bindenden PCR-Tests überprüft werden. Diesen müssen Sie in einer Screeningstraße vornehmen lassen wozu Sie gesondert aufgefordert werden.